Für ein würdiges Gedenken: Wiedereinführung des 17. Juni als Feiertag

Vor der Einheit war der 17. Juni in Gedenken an den mutigen Volksaufstand im Unrechtsstaat DDR 1953 bereits ein gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik gewesen. Um das Erinnern an diesen denkwürdigen Tag angemessen zu erhalten, fordert die Junge Alternative (JA) Baden-Württemberg eine Wiedereinführung als gesetzlichen Feiertag.

„Durch die Wiedereinführung des 17. Juni als gesetzlichen Feiertag würde dem Leid derer gewürdigt, die sich an diesem Tag gegen die gewalttätige SED-Herrschaft aufgelehnt haben und zum Teil mit dem Leben dafür bezahlen mussten“, begründet das JA-Landesvorstandsmitglied Stephan Schwarz den Vorschlag für eine Belebung der Freiheits- und Erinnerungskultur in der Bundesrepublik. Damit könne nach Sicht der JA die Bedeutung des Tages wieder stärker vergegenwärtigt und der jüngeren Generation näher gebracht werden. Gerade mit Blick darauf, dass Mitglieder der linksextremen „Antifa“ die brutale Niederschlagung per sowjetischen Panzerkommunismus gut heißen und noch lebende Opfer der Aufstandes verbal und körperlich angreifen.

Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 entstand aus dem Protest von Arbeitern gegen die von der SED beschlossenen Erhöhungen der Arbeitsnormen und anderer Unterdrückungsmaßnahmen. Am 17. Juni gingen bis zu 1,5 Millionen Menschen in hunderten Städten und Gemeinden der DDR auf die Straßen. Das sowjetische Militär schlug die Aufstände blutig nieder. Auf kommunistischen Befehl hin fanden mehrere Dutzend Menschen bei der Niederschlagung der Demokratiebewegung den Tod. Weitere wurden nach den anschließenden Gerichtsverfahren erschossen. Andere starben bei Zwangsarbeiten in stalinistischen Straflagern in Sibirien.