Auf die Willkommensparty folgt die Katerstimmung und damit verbunden die Frage nach der weiteren Handhabe des Asyl-Chaos‘. Dabei sind zunehmend Stimmen zu vernehmen, die sich dafür aussprechen, den hunderttausendfachen Zustrom undifferenziert, in Gänze und dauerhaft für die Wirtschaft nutzbar zu machen.
Mit der Übernahme des Chefsessels des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch den Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, sowie der Errichtung immer neuer „Welcomecenter“ nach den Wünschen eines Teils der Wirtschaft werden hier bereits Fakten geschaffen. Die Verquickung von ökonomischen Interessen mit dem gesellschaftlich höchst sensiblen Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik zieht jedoch zahlreiche Probleme nach sich, die es zu umschiffen gilt.
Der historische Fehler, der bereits bei den sogenannten Gastarbeitern begangen wurde und dessen Folgen uns bis heute beschäftigen, darf sich hier und heute nicht wiederholen. Die JA-BW veröffentlicht aus diesem Grund fünf Thesen, die zu einer sachlichen Diskussion beitragen sollen:
1. Der Schutz von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen ist zeitlich begrenzt!
Nach Wegfall der Asyl- bzw. Fluchtgründe sind bis dato Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge nach geltender Gesetzeslage in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Es ist somit grundsätzlich immer von einer „Integration auf Zeit“ auszugehen, die nicht automatisch dazu führt, dass entsprechende Personen dauerhaft in Gesellschaft und Arbeitsmarkt integriert werden.
2. Mangelnde Qualifikation bedeutet Einwanderung in das Prekariat!
Eine generelle Integration von hunderttausenden, für hiesige Verhältnisse vergleichsweise meist schlecht ausgebildete Menschen in den deutschen Arbeitsmarkt führt zwangsläufig zu einer Ausweitung des bereits vorhandenen Prekariats. Auf diese Weise wird die Arbeitskraft der Neuankömmlinge zur kurzfristigen Gewinnmaximierung ausgenutzt und damit denjenigen, die sich bereits in prekären Verhältnissen befinden, der Aufstieg zusätzlich erschwert.
3. Neokolonialismus und Brain-Drain sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems!
Diejenigen Asylbewerber, Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlinge, welche über eine Qualifikation verfügen, die der eines einheimischen Facharbeiters entspricht, haben zwar unter Umständen eine realistische Aussicht in Deutschland Arbeit zu finden, fehlen dafür aber der Wirtschaft in ihrer Heimat. Dieser Aderlass ist für die Herkunftsländer katastrophal, da er dort eine Mangelsituation verursacht bzw. auf Dauer verstetigt und somit den Einwanderungsstrom nach Deutschland langfristig in möglicherweise potenzierter Form fortzusetzen beiträgt.
4. Falsche Anreize begünstigen Schlepper und das Massensterben im Mittelmeer!
Da die Forderung nach einer allgemeinen und dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt aus den bereits genannten Gründen nicht umsetzbar ist, werden durch das wiederholte Erheben entsprechender Forderungen lediglich bestehende Fehlanreize verfestigt. Das hohle Versprechen auf einen zeitlich unbegrenzten Arbeitsplatz wird dazu führen, dass sich auf Dauer noch mehr Menschen auf den Weg nach Deutschland begeben werden – mit der logischen Folge immer geringer werdender Chancen, für alle Arbeit zu finden. Und mit weiter steigenden Zahlen von im Mittelmeer Ertrunkenen.
5. Europäische Freizügigkeit versus offene Grenzen nach Afrika und Nahost!
Mit der Freizügigkeit innerhalb der EU steht der deutschen Wirtschaft bereits jetzt ein Heer an potentiellen Arbeitnehmern zur Verfügung. Diese sind unter anderem aufgrund der desolaten Eurorettungspolitik ohnehin bereits unter (zu) großem Mobilitätsdruck. Für eine aktive Ausweitung dieses Heeres potenzieller Arbeitnehmer um Afrika und den Nahen Osten besteht schlichtweg kein Grund. In Ermangelung eines durchdachten Einwanderungsgesetzes, das neben wirtschaftlichen auch gesellschaftliche Aspekte gebührend berücksichtigt, ist deshalb die Integration von Asylbewerbern, Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt maximal als zeitlich begrenzte Übergangslösung zu sehen, die stets unter dem Vorbehalt der sogenannten Vorrangprüfung, die ggf. auf EU-Bürger auszuweiten ist, stehen muss und ihr Ende spätestens und umgehend mit dem Wegfall des Asyl- bzw. Fluchtgrundes findet.