BVerfG bemängelt Kauf von EZB-Anleihen

BVerfG bemängelt Kauf von EZB-Anleihen

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute einer Klage stattgegeben, die sich mit einem der Gründungsthemen der AfD befasst – dem Staatsanleihenprogramm der EZB. „Das Programm zum Ankauf von Staatsanleihen ist glasklare Staatsfinanzierung. Jedem ist das klar. Und diese Staatsfinanzierung ist durch die EU-Verträge verboten.“ So Landtagsfraktionsvize Emil Sänze. Die Europäische Zentralbank hat zur Senkung der Zinsen der Staatsanleihen südeuropäischer Länder deren Staatsanleihen gekauft, wodurch indirekt deutsches Steuergeld und deutsche Vermögenswerte in Mithaftung geraten. 
Das heutige Urteil hat diesen widerrechtlichen Kern jedoch nicht für explizit verfassungswidrig erklärt. Stattdessen zielt das Verfassungsgericht auf eine fehlende Begründung und Beteiligung bestimmter Akteure. Es stellt eine Kompetenzüberschreitung dieser EU-Institution fest und bescheinigt der Bundesregierung, Grundrechte verletzt zu haben. Damit ist aber leider noch kein Verbot des Aufkaufens weiterer Staatsanleihen erreicht, doch es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

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