Am heutigen Tag wird im Bundestag neben einem Gesetzesentwurf des Bundesrats, der sich vor allem mit der Strafbarkeit von unerlaubten Bildern des Intimbereichs von Personen („Upskirting“ genannt) beschäftigt, auch ein Gesetzesantrag der AfD-Bundestagsfraktion behandelt.
Der Antrag sieht vor, dass der Persönlichkeitsschutz bereits an der unbefugten Herstellung solcher Bildaufnahmen ansetzen müsse. Dies sehen wir auch so und sind der Meinung, dass dies nicht nur auf den Intimbereich, sondern auch z.B. auf Portraitaufnahmen ausgeweitet werden sollte! Aktuell beginnt die Strafbarkeit erst mit der Verbreitung von Bildmaterial (z.B. in sozialen Netzwerken) und nicht schon bei der Herstellung, was jedoch auch unserer Meinung nach besser und richtiger wäre. So schreibt die AfD-Fraktion in ihrem Entwurf richtigerweise: „Ist eine Bildaufnahme somit erst einmal ohne Einwilligung des Abgebildeten angefertigt worden, kann sich der Betroffene gegen die Weiterverbreitung häufig nicht mehr wehren. Um vor dem Hintergrund der heutigen technischen Möglichkeiten der Weiterverbreitung digitaler Bildinhalte einen effektiven Schutz des Persönlichkeitsrechts sicherzustellen, müssen sich deshalb die abschreckende Wirkung des Strafrechts und ggf. polizeiliche Präventivmaßnahmen schon gegen die Herstellung unbefugter Bildaufnahmen richten können.“
Gerade bei den „Berufsaktivisten“ der Antifa & Co. (in Wirklichkeit in nicht seltenen Fällen steuerfinanzierte Dauerstudenten und sonstige verkrachte Persönlichkeiten) wäre dieser Gesetzesentwurf richtig und wichtig. Auch wir von der JA sind gegen das sogenannte „Upskirting“, das nicht selten und oft genug Mädchen in Freibädern trifft, die von jungen Herren mit einer sagen wir einmal anderen Moral- und Ethikvorstellung fotografiert werden. Jedoch sind wird als JA genauso für Persönlichkeitsschutz von Menschen, die in boshafter Absicht fotografiert werden, nur um sie mit hämischen, falschen etc. Kommentaren in Internet bloßzustellen. Daher sagen wir JA! zum Persönlichkeitsschutz – ob im Freibad oder auf der Straße.