Diese Grundlagen (in insgesamt 65 Artikel verfasst), deren abschließende Beratungen heute vor 200 Jahren in der alten Reichsstadt Wien endeten, wurden daraufhin am 08. Juni 1820 von der Bundesversammlung des Deutschen Bundes in Frankfurt/Main einstimmig angenommen. Diese Schlussakte, welche offiziell „Schluß-Acte der über Ausbildung und Befestigung des deutschen Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen vom 15. Mai 1820“ hieß, bildete die zweite gesetzliche Grundlage des Deutschen Bundes neben der bereits kurz nach dem Sieg über Napoleon I. 1815 verabschiedeten Bundesakte.
Im selben Jahr noch wurde beschlossen, diese Bundesakte weiter auszugestalten und zu präzisieren. Diese Ausgestaltung sollte gemäß den Karlsbader Beschlüssen von 1819 in Wien stattfinden. Am Ende wurden hierbei vor allen die politisch und sozial sehr konservativen Absichten des Bundes verstärkt zum Ausdruck gebracht. So galt, abgesehen von den Stadtstaaten Hamburg, Bremen, Lübeck und Frankfurt –das „monarchische Prinzip“. Dies bedeutete, dass in allen anderen Staaten des Bundes (so auch in Württemberg) die gesamte Gewalt beim jeweiligen gekrönten Staatsoberhaupt lag (Artikel 57).
Die Wiener Schlussakte behielt bis zum Jahr 1866 ihre Gültigkeit. In diesem Jahr wurde der Deutsche Bund (zu dem auch Österreich gehörte) aufgelöst, nachdem es nach verschiedenen Differenzen zwischen der alten Macht Österreich und der neuen, aufstrebenden Macht Preußen bei der Schlacht von Königgrätz (03. Juli 1866) zum Sieg von Preußen über Österreich kam. In dieses Jahrzehnt fallen auch die sogenannten Einigungskriege, welche nach dem Sieg über Frankreich im Krieg von 1870 bis 1871 zur (kleindeutschen) Reichsgründung führte. Österreich war ab dahin von der weiteren Entwicklung Deutschlands abgegrenzt.