1911: Verfassung für Elsass-Lothringen

1911: Verfassung für Elsass-Lothringen

Am gestrigen Tage vor 109 Jahren verabschiedete der Reichstag in Berlin die neu geschaffene Verfassung für Elsass-Lothringen. Nach Inkrafttreten der neuen Verfassung findet in Elsass-Lothringen die Wahl zum neu gebildeten Landtag am 22. Oktober des Jahres statt. Als „Reichsland“ unter kaiserlichem Oberpräsidium mit Sitz in Straßburg genoss das neue Reichsgebiet anfangs nicht den gleichen Status wie die anderen deutschen Staaten. Daher war es im Reichstag & im Bundesrat zunächst nicht vertreten. Elsass-Lothringen wurde als ein Gebiet des Deutsches Reiches nach dem Sieg über Frankreich im Kriege von 1870/1871 geschaffen. Durch Unterzeichnung des Frankfurter Friedensvertrags am 10. Mai 1871 im Anschluss an den Deutsch-Französischen Krieg musste Frankreich Elsass & Lothringen an das neu gegründete Kaiserreich abtreten. Bis zu diesem Zeitpunkt gehörten diese beiden Gebiete seit rund zwei Jahrhunderten zu Frankreich, welche sie nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges nach Abtretung vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation erhalten hatten. Seit diesem Zeitpunkt galten Elsass & auch Lothringen als verloren gegangene Reichsgebiete. Als sogenanntes Reichsland mit eigenständiger Verwaltung unterstand es anders als die Bundesstaaten des Reiches (z.B. Württemberg) unmittelbar dem Deutschen Kaiser, welcher durch einen Kaiserlichen Statthalter vertreten wurde. Im Laufe der folgenden Jahre bis zum Kriegsausbruch 1914 wurde die Macht als auch die Infrastruktur in preußisch-deutschem Sinne ausgebaut. Nach Kriegsbeginn im August 1914 übernahm die Militärverwaltung der Obersten Heeresleitung den Alltag des frontnahen Gebiets zunehmend. Das harte Eingreifen der Militärbefehlshaber in das öffentliche Leben trug entscheidend dazu bei, die Reichsloyalität des Reichslandes zu untergraben. Die pro-französische Stimmung nahm im Laufe des Krieges weiter zu. Letzte deutsche Versuche im Frühherbst 1918 durch Zusicherung einer weitest gehenden Autonomie das Land als Bundesstaat im Reich zu halten, scheiterten spätestens mit Kriegsende im November 1918. Der Straßburger Landtag stimmte am 6. Dezember 1918 für den Anschluss an Frankreich.