Der baden-württembergische #Verwaltungsgerichtshof hat heute die nächtlichen #Ausgangsbeschränkungen der grün-schwarzen Landesregierung mit Wirkung ab Donnerstag, 11.02. aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof gab somit einem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt. Aus dem Beschluss geht hervor, dass die bisher landesweit von 20 Uhr bis 5 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre aufgrund der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr gerechtfertigt sei. Zeitgleich wiesen die Verwaltungsrichter die Argumentation der Landesregierung zurück, dass eine verfrühte Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen eine Gefahr darstellen würden. Diese Darstellung sei zu pauschal und undifferenziert. Wir als Junge Alternative Baden-Württemberg begrüßen diese Entscheidung welche nur noch mehr aufzeigt, was sich viele bereits dachten: Die Grün-Schwarze Landesregierung geht vollkommen willkürlich vor und scheitert dabei gänzlich. Wir fordern daher schon seit etlichen Monaten, Risikogruppen zu schützen und das normale Leben wieder zu öffnen.