Am 12. Mai 1925 – also vor genau 95 Jahren, wurde der ehemalige Generalfeldmarschall des 1. Weltkrieges als gemeinsamer Kandidat eines breiten bürgerlich-konservativen Bündnisses im zweiten Wahlgang zum zweiten Reichspräsident vereidigt. Der erste Wahlgang fand am 29. März 1925 statt, wobei jedoch keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit erreichte. Diese vorgezogene Wahl wurde notwendig, da der bisherige erste Reichspräsident, der Sozialdemokrat Friedrich Ebert, im Februar 1925 überraschend gestorben war. Über die Beurteilung seiner Amtszeit sind Historiker, gerade in unserer heutigen Zeit, gespalten. Fakt ist jedoch, dass er sich trotz seines hohen Alters und seinen bewegten (militärischen) Lebens dieser Verantwortung in einer Zeit stellte, in der von den „Goldenen Zwanzigern“ bei den meisten Menschen noch kaum oder eher gar nichts zu spüren war. Fakt ist auch, dass von Hindenburg, bei aller Kritik, die er von manchen Zeitgenossen heute erntet, das einzige deutsche Staatsoberhaupt war, das in einer direkten Wahl vom Volk gewählt wurde. Auch dies ist ein Zeichen für echten Wählerwillen und gelebte direkte Demokratie. Diese Wahl war die erste unmittelbare Reichspräsidentenwahl durch alle wahlberechtigten Männer und Frauen in Deutschland.
Der Historiker Hagen Schulze stellt fest, dass von Hindenburg als Ex-Militär und überzeugter Monarchist der Weimarer Reichsverfassung zwar distanziert gegenüberstand, die er jedoch bis 1930 hoch gehalten habe „wie die preußische Felddienstordnung“. Hindenburg habe sich durch seinen Amtseid, den er heute vor 95 Jahren abgelegt hat, strikt an sie gebunden gefühlt und daher auch bis 1930 ihren Notstandsartikel 48 nie angewendet. Dies änderte sich erste durch die weitreichenden Folgen der Weltwirtschaftskrise, die Deutschland schwer getroffen hat und deren Folgen bekannt sind.