Die Böblinger Schlacht vom 12. Mai 1525 war eine Schlacht im Verlauf des deutschen Bauernkrieges. Rasch an zahlenmäßiger Stärke zunehmend, zog der württembergische Bauernhaufen nach Art einer Massendemonstration durch das Land. Inzwischen auf ca. 8000 Mann angewachsen, nahm er am 25. April Stuttgart ein; von dort war die habsburgische Regierung nach Tübingen ausgewichen. Als sie von Kirchheim/Teck nach Tübingen vorstoßen wollten, erreichte sie die Nachricht, dass der Truchsess von Waldburg ihnen vom Hegau aus entgegenrückte. Daraufhin änderten die Aufständischen ihren Weg und zogen über Degerloch am 6. Mai nach Böblingen und Sindelfingen. Bereits am 20. April hatte sich ein Bauernhaufen im Schönbuch und im Ammertal gebildet. Tags darauf zogen rund 200 Bauern in die Dörfer des Schönbuchs und zwangen ihre Bewohner zum Anschluss. Auch der Böblinger Amtsschreiber Joachim Ayttinger hatte sich zur Bauernsache bekennen müssen.
Die Bauern in Böblingen wollten nicht mitziehen und begründeten dies damit, dass man ihnen nach dem Einfall Herzog Ulrichs im März 1525 die Waffen genommen habe. Vergeblich suchten sich die umliegenden Dörfer den Aufständischen zu entziehen. Am 8. Mai stürmten die Bauern Herrenberg. Da der Truchsess seinen Truppen den ausstehenden Sold nicht bezahlen konnte, war er zunächst zur Untätigkeit gezwungen. Nachdem der Sold eingetroffen war, zog der Truchsess am 12. Mai frühmorgens in Richtung Böblingen.
Am Freitag, dem 12. Mai 1525 wurden die Bauern bei Böblingen innerhalb weniger Stunden vernichtend geschlagen. Zu ihrer raschen Niederlage trugen ihre ungenügende Bewaffnung, mehr noch ihre Uneinigkeit bei. Ihre Niederlage hat gewiss auch die harsche Abkehr Martin Luthers von der Bauernsache befördert, wie sie in seinem unbarmherzigen Traktat “Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“ erkennbar wird.
Aus Furcht vor einer Wiederholung der Erhebung machten die Obrigkeiten aber auch Zugeständnisse: Die Leibeigenschaft wurde bisweilen gemildert, die oft unbeschränkten Frondienste wurden fixiert und das Erbrecht verbessert.
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