Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg war – abgesehen vom Sonderfall des Saarlandes – bis zur deutschen Wiedervereinigung die jüngste unter den Verfassungen der deutschen Länder. Sie wurde erst am 11. November 1953, im vierten Jahr der Bundesrepublik, mit 102 Ja-Stimmen gegen fünf Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen angenommen. Am 19. November 1953, Punkt 9 Uhr, trat die Landesverfassung in Kraft. Mit einem feierlichen Staatsakt wurde dieser Tag im Großen Haus des Württembergischen Staatstheaters begangen.
Wichtige Vorarbeiten zur baden-württembergischen Verfassung von 1953 wurden in den verfassungsgebenden und beratenden Landesversammlungen in den Ländern Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden geleistet. 1946/47 hatte die Bevölkerung in drei Volksabstimmungen den jeweiligen Verfassungen zugestimmt.
Am 9. März 1952, noch vor der Bildung des Landes Baden-Württemberg, wählten die Wählerinnen und Wähler des Landes die Verfassungsgebende Landesversammlung, die sich im baden-württembergischen Landtag in der Stuttgarter Heusteigstraße konstituierte. Den Vorsitz des Verfassungsausschusses hatte zunächst Gebhard Müller (CDU) und dann Franz Gog (CDU) inne. In 45 nichtöffentlichen Sitzungen wurden die beiden Entwürfe der Regierungskoalition aus SPD, FDP/DVP und BHE (Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten; später: Gesamtdeutsche Partei) einerseits und der CDU-Opposition andererseits beraten.
Nach dem Rücktritt der ersten Landesregierung aus SPD, FDP/DVP und BHE unter Ministerpräsident Reinhold Maier im Herbst 1953 – die Bundestagswahl hatte der Koalition im Land schwere Einbußen beschert – entspannte sich die Atmosphäre. Die neue Allparteienkoalition fand tragfähige Kompromisse für die kontroversen Verfassungsartikel.