Gestern vor 149 Jahren, am 16.04.1871 trat die Bismarcksche Reichsverfassung in Kraft. Aufgrund des Zusammenschlusses des Norddeutschen Bundes mit den Süddeutschen Staaten Baden und Hessen wurde eine neue Verfassung benötigt. Man entschied sich dazu, die neue Verfassung auf die des Norddeutschen Bundes aufzubauen. Mit der Zeit kamen die weiteren Staaten Württemberg und Bayern hinzu. So wurde am 16. April 1871 das Deutsche Reich gegründet. Die Bezeichnung als Bismarcksche Verfassung ist durchaus gerechtfertigt, da Otto von Bismarck die Vorentwürfe der Verfassung in Auftrag gab und diese später überarbeitete.
Die Verfassung gliederte sich in vierzehn Abschnitte. Im ersten Abschnitt wurde die Zusammensetzung des Staatsgebietes erläutert. Stärkster Gliedstaat war Preußen mit etwa zwei Drittel der Gesamtbevölkerung. Die Abschnitte 2–5 und 14 befassten sich mit staatlichen Zuständigkeiten und Organen. Die Abschnitte 6–13 mit Gesetzgebung und Verwaltung in besonderen Sachgebieten, wie z. B. Eisenbahnwesen oder Reichskriegswesen.
In Abschnitt 2, Reichsgesetzgebung, wurden die Zuständigkeit von Reich und Gliedstaaten abgegrenzt und gleichzeitig zwischen Gesetzgebung und Reichsaufsicht durch den Kaiser unterschieden. Neben dem Staatsorganisationsrecht war auch das Verhältnis zwischen Staatsbürger und Staat geregelt. So wurde den Gliedstaaten auferlegt, Angehörigen anderer Gliedstaaten das Zuzugsrecht und dieselben Bürgerrechte wie den eigenen Bürgern zu gewähren.
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