Am 12.11.1863 wurde im damaligen Königreich Württemberg ein sogenannter Sanitätsverein gegründet, der sich in der Anfangszeit vor allem als Hilfsverein für verwundete Soldaten einsetzte. Vorausgegangen war ein öffentlicher Aufruf zur Gründung, der vom damaligen württembergischen Königs Wilhelm I. tatkräftig unterstützt wurde. Mit diesem Württembergischen Sanitätsverein wurde die erste nationale Rotkreuz-Gesellschaft auf deutschem Gebiet gegründet. Zuvor gab es einen freiwillig organsierten Hilfsverein, der solche Aufgaben im Kriegsfall übernahm, wie sie in den Beschlüssen der Genfer Konferenz vom 29. Oktober 1863 vorgesehen war. Die Anregung zu dieser in die Geschichte eingegangene Konferenz hatte das im Februar 1863 eben in Genf gegründete Internationale Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege gegeben, aus dem 1876 das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) entstand, welches bis heute existiert.