Brokdorf-Beschluss 1985

Brokdorf-Beschluss 1985


+++ Brokdorf-Beschluss 1985 +++

Im Februar des Jahres 1985 sollten zahlreiche Anti-Kernkraft-Demonstrationen stattfinden. Die Organisator wollten mit damit ein klares Zeichen gegen den Bau eines Meilers in der Nähe der Gemeinde Brokdorf setzen. Der Landrat des Kreises Steinburg erließ am 23. Februar eine Allgemeinverfügung, durch die im Zeitraum vom 27. Februar bis zum 1. März 1981 alle gegen das Kernkraftwerk gerichteten Demonstrationen am Baugelände und dem umliegenden Gebiet der Wilstermarsch verboten wurde. Gleichzeitig ordnete der Landrat die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung an. Das Verbot wurde damit Begründet, dass entgegen der gesetzlichen Regelung keine Anmeldung erfolgt sei. 

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht ordnete auf Antrag der Beschwerdeführer am 27. Februar 1981 die teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche dahingehend an, dass das Verbot nicht das gesamte Gebiet betreffe. 

Der Rechtsstreit ging schließlich durch alle Instanzen und am 14.Mai 1985 urteilte das Bundesverfassungsgericht, zu Gunsten des Demonstrationsrecht und gegen die Verbote von Versammlungen. Diese Auslegung des Grundgesetzes durch das BVerfG hat bis heute Bestand. Zwar mag das Urteil auch Grundlage sein, dass Demonstrationen zu G20 in Hamburg nicht verboten werden konnten, aber auch in der aktuellen Zeit sollen einiger Orts Demonstrationen gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen verboten sein. Dank des Urteils im Jahr 1985 können jeden Samstag zahlreiche Menschen auf die Straße gehen, um gegen die Zwangsmaßnahmen der Bundes- und Landesregierungen zu demonstrieren.