Zum neuen „Hass und Hetze“-Gesetz

Zum neuen „Hass und Hetze“-Gesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Juni, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der #Hasskriminalität (19/17741) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (19/20163) angenommen. Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung begründeten den Gesetzentwurf damit, dass man so auch bei Tatbegehungen im Internet eine effektive #Strafverfolgung gewährleisten könne. Im Internet und insbesondere den sozialen Medien sei eine zunehmende #Verrohung der Kommunikation zu beobachten. Hierdurch würde die #Meinungsfreiheit gefährdet werden, welche durch den Staat durch alle ihm verfügbaren Mittel verteidigt werden muss.

Mit dem Gesetz werden nun einige Dinge verpflichtend eingeführt, welche gegen Hass und Hetze im Internet gehen sollen. So wird zum Beispiel eine Meldepflicht für Anbieter sozialer Netzwerke im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes eingeführt. Sie werden verpflichtet, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden sind. Erfasst sollen nur Inhalte werden, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Tatbestandes gibt.

Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte nach dem #Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ergänzt, da die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 gezeigt hätten, wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet.

Des weiteren wird der Straftatenkatalog des Strafgesetzbuches dahingehend erweitert, sodass zukünftig auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar sein kann. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten wird erfasst. Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen können künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gilt auch für Taten gegen Personen bis hin zur kommunalen Ebene.

Unter dem Tatbestand Bedrohung werden künftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst. Bei der Strafzumessung sollen antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt werden. In der Strafprozessordnung wurden die Regelungen über die Verkehrs- und Bestandsdatenerhebung gegenüber Telekommunikationsdiensteanbietern auf Maßnahmen gegenüber Telemediendiensteanbietern erweitert.

Es ist wichtig, Straftaten zu ahnden und zu verfolgen. Das neue Gesetz ist hiervon jedoch ganz weit entfernt. Dieses Gesetz soll eine Art Nebenstrafrecht schaffen und greift alte Linke Kampfbegriffe und Floskeln auf, die wohl nicht ganz unabsichtlich aus dem alten Duktus der untergegangenen #DDR stammen. Bei diesem Gesetz geht es darum, Strafvorschriften zu schaffen die sehr flexibel im politischen Kampf eingesetzt werden können und die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Deutschen Grundgesetzes weiter einzuschränken. Wir als Junge Alternative Baden-Württemberg finden, dass das neue Gesetz gegen Hass und Hetze massiv gegen die Meinungsfreiheit und somit das Grundgesetz ist. Daher sind wir als JA BW der Meinung: Freie Sprache für Freie Bürger!