Im April 1848 beschloss der Bundestag des Deutschen Bundes das Bundeswahlgesetz, welches es dem deutschen Volke ermöglichte, eine Nationalversammlung zu wählen.
Die Wahl wurde von den jeweiligen Einzelstaaten durchgeführt, die sodann ihre Abgeordneten zur Nationalversammlung entsandten, welche daraufhin am 18. Mai 1848 in der Paulskirche zu Frankfurt zusammentraf.
Die Aufgabe dieser Nationalversammlung war es, eine Verfassung für einen deutschen Bundesstaat zu entwerfen, welche sich mit jenen Verfassungen der Einzelstaaten decken sollte.
Allerdings setzte die Nationalversammlung sich selbst und eine Zentralgewalt an Stelle der Organe des Deutschen Bundes und gefährdete damit die gesamte, friedliche Revolution.
Als die Nationalversammlung am 28. März 1849 die Frankfurter Reichsverfassung und damit die Verfassung des Deutschen Reichs verabschiedete, wurde diese Verfassung zwar von den meisten Einzelstaaten und auch von den beiden Kammern des preußischen Landtags angenommen, allerdings lehnten der preußische König und die großen Einzelstaaten wie Bayern und Hannover die Verfassung ab und befahlen ihren Abgeordneten, ihr Mandat niederzulegen. Zudem traten die Regierungen der jeweiligen Einzelstaaten der Revolution nun mit Waffengewalt entgegen.
Ende Mai 1849 zog die verbliebene Nationalversammlung von Frankfurt nach Stuttgart und begründete diesen Umzug mit der Angst vor einmarschierenden preußischen Truppen. Sie bildete dort das sogenannte Rumpfparlament, welches allerdings bedeutungslos blieb und am 18. Juni durch das württembergische Militär aufgelöst wurde.